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Das Patentsystem ist eine Einrichtung, um „Erfindungen“ im Bereich der unbelebten Materie für eine gewisse Zeit vor Nachahmungen zu schützen. Lange Zeit dachte niemand daran, Lebewesen zu patentieren. Mit dem
Aufkommen der Gentechnik entstand ein neues Spannungsfeld. Vor allem die Industrie drängte darauf, ihre Investitionen auch in diesem Bereich zu patentieren. Doch Lebewesen und biologische Prozesse erfüllen nicht
die Grundkriterien des Patentgesetzes. Auch mit der juristischen Brechstange lassen sich Tiere, Pflanzen und menschliche Gene oder Bestandteile nicht in patentierbare „Erfindungen“ umdefinieren. Das hat bereits das erste je in Europa patentierte Säugetier, die berühmte Krebsmaus, gezeigt. Seither hörten die Auseinandersetzungen
um diese Frage nicht auf.
Doch der politische Druck seitens der Gentechnik-Industrie nahm zu, und die Patentämter beugten sich mehr und mehr diesem Druck. Sie begannen, Patente auf transgene Tiere und Pflanzen, und auch auf Gene zu gewähren und mit rechtlich fragwürdigen Neudefinitionen zu begründen.
Der hier vorliegende zweite Entwurf für die Revision des Patentgesetzes beinhaltet den Versuch, diese Ungereimtheiten juristisch in Stein zu meißeln. Es soll nun keine zu disputierende Frage mehr sein: Gene gelten
als „Erfindung“. Transgene Tiere und Pflanzen sind patentierbar. Und so weiter. Damit stützt der Entwurf zum Patentgesetz die industriellen Interessen, auf Kosten ethischer und gesellschaftspolitischer Überlegungen, auf Kosten auch der Forschung und der Landwirtschaft. Das lehnen wir ab.
Solange Gene, Zellen und Organe noch im Menschen drinnen sind, sind sie nicht patentierbar. Das bringt auch niemandem kommerziellen Nutzen. Sobald Gene, Zelle und Organe aus dem Körper isoliert und draussen sind, sind sie patentierbar. Der Akt des Isolierens eines Gens, einer Zelle oder
eines Organs und die Festlegung einer Funktion wird neu als "erfinderische Tätigkeit" definiert. Das ist eine juristische Trickserei.
Wir lehnen Patente auf menschliche Bestandteile mit Nachdruck ab.
Der Patentierung von Gensequenzen und anderer menschlicher Bestandteile haften zumindest vier grundsätzliche Widersprüche an:
I. Entdeckung ist nicht Erfindung
Menschliche Bestandteile (Gene, Gensequenzen, Zellen, Organe) sind niemals „Erfindungen“ und somit „intellektuelles Eigentum“ irgend einer Firma. Menschliche Bestandteile, z.B. Gene, können allenfalls entdeckt werden, doch Entdeckungen sind nicht patentierbar.
Florianne Koechlin ( Blauen-Institut und SAG) und François Meienberg (Erklärung von Bern).
homeDas Patentsystem ist eine Einrichtung, um „Erfindungen“ im Bereich der unbelebten Materie für eine gewisse Zeit vor Nachahmungen zu schützen. Lange Zeit dachte niemand daran, Lebewesen zu patentieren. Mit dem
Aufkommen der Gentechnik entstand ein neues Spannungsfeld. Vor allem die Industrie drängte darauf, ihre Investitionen auch in diesem Bereich zu patentieren. Doch Lebewesen und biologische Prozesse erfüllen nicht
die Grundkriterien des Patentgesetzes. Auch mit der juristischen Brechstange lassen sich Tiere, Pflanzen und menschliche Gene oder Bestandteile nicht in patentierbare „Erfindungen“ umdefinieren. Das hat bereits das erste je in Europa patentierte Säugetier, die berühmte Krebsmaus, gezeigt. Seither hörten die Auseinandersetzungen
um diese Frage nicht auf.
Doch der politische Druck seitens der Gentechnik-Industrie nahm zu, und die Patentämter beugten sich mehr und mehr diesem Druck. Sie begannen, Patente auf transgene Tiere und Pflanzen, und auch auf Gene zu gewähren und mit rechtlich fragwürdigen Neudefinitionen zu begründen.
Der hier vorliegende zweite Entwurf für die Revision des Patentgesetzes beinhaltet den Versuch, diese Ungereimtheiten juristisch in Stein zu meißeln. Es soll nun keine zu disputierende Frage mehr sein: Gene gelten
als „Erfindung“. Transgene Tiere und Pflanzen sind patentierbar. Und so weiter. Damit stützt der Entwurf zum Patentgesetz die industriellen Interessen, auf Kosten ethischer und gesellschaftspolitischer Überlegungen, auf Kosten auch der Forschung und der Landwirtschaft. Das lehnen wir ab.
Solange Gene, Zellen und Organe noch im Menschen drinnen sind, sind sie nicht patentierbar. Das bringt auch niemandem kommerziellen Nutzen. Sobald Gene, Zelle und Organe aus dem Körper isoliert und draussen sind, sind sie patentierbar. Der Akt des Isolierens eines Gens, einer Zelle oder
eines Organs und die Festlegung einer Funktion wird neu als "erfinderische Tätigkeit" definiert. Das ist eine juristische Trickserei.
Wir lehnen Patente auf menschliche Bestandteile mit Nachdruck ab.
Der Patentierung von Gensequenzen und anderer menschlicher Bestandteile haften zumindest vier grundsätzliche Widersprüche an:
I. Entdeckung ist nicht Erfindung
Menschliche Bestandteile (Gene, Gensequenzen, Zellen, Organe) sind niemals „Erfindungen“ und somit „intellektuelles Eigentum“ irgend einer Firma. Menschliche Bestandteile, z.B. Gene, können allenfalls entdeckt werden, doch Entdeckungen sind nicht patentierbar.
Florianne Koechlin ( Blauen-Institut und SAG) und François Meienberg (Erklärung von Bern).